Es steht nicht fest, dass diese Arbeiten überhaupt noch ausgeführt werden sollten. Daran ändern auch das am 17. Januar 2012 eingereichte Baugesuch und die Baubewilligung des Gemeinderates S. vom 4. März 2013 (Rekursbeilage 1) nichts. Aus der Baubewilligung geht nämlich hervor, dass der Rekurrent beabsichtigte, mit einer Sanierung die zulässige Besucherzahl von 78 auf 200 Plätze zu erhöhen. Damit wären zweifellos neue wesentliche, über eine Sanierung weit hinausgehende Baumassnahmen zur Erlangung der feuerpolizeilichen Bewilligung notwendig gewesen.