6. 6.1. Vorliegend hat der Rekurrent in der Jahresrechnung 2012 des C. die verbuchte Rückstellung aufgelöst und mit CHF 623'405.94 als ausserordentlichen Ertrag ausgewiesen. Nach Verrechnung eines Betriebsverlustes von CHF 208'993.55 resultierte ein Gewinn von CHF 414'412.39. Die Jahresrechnung wurde vom Rekurrenten unterzeichnet und zusammen mit der von ihm am 28. Mai 2014 unterzeichneten Steuererklärung 2012 vorbehaltlos eingereicht.