4.5.2. In der Vernehmlassung führte das Gemeindesteueramt Q. aus, es sei nicht nachvollziehbar, "was ein Augenschein rund sechs Jahre nach den fraglichen Massnahmen bzw. rund acht Jahre nach dem Brand noch bringen soll. Selbst wenn Schäden vorgezeigt werden können, ist nicht (mehr) beweisbar, dass diese aufgrund des Brandes oder der Folgemassnahmen entstanden sind." Die Ablehnung des Antrages sei im Einspracheentscheid sachlich begründet worden.