4.4. 4.4.1. In der Folge wurde der Rekurrent mit Schreiben vom 25. Oktober 2016 aufgefordert, sämtliche Belege zu den Buchungen auf dem Abrechnungskonto Brandfall sowie eine Zusammenstellung mit Nachweis der ab Januar 2013 bis heute ausgeführten Arbeiten im Zusammenhang mit den geltend gemachten Rückstellungen anhand von Belegen inklusive Zahlungsnachweis einzureichen. 4.4.2. Nach einem Schriftenwechsel zur Frage, ob die verlangten Belege nicht bereits im Besitz des Gemeindesteueramtes seien (was dieses verneinte), und nachdem der Rekurrent die verlangten Angaben und Belege nicht lückenlos beschaffen konnte, wurde im Schreiben vom 6. März 2017 ausgeführt: