"Basis für den Nachweis der Rückstellung für die noch nicht vorgenommenen Arbeiten bilden die Abschätzung der D. (Beilage), die Zahlung der E. Versicherung sowie aus der Buchhaltung die Kontenblätter und Belege zu den vorgenommenen Arbeiten. Ergänzend dazu kann das Objekt bei Bedarf besichtigt werden." -9-