eine Lösung finden müssen. Da eine Sanierung der Wände (Anstrich) aufgrund der immer noch vorhandenen Feuchtigkeit nicht möglich gewesen sei, sei eine Innenverschalung angebracht worden. So habe der Betrieb innert Frist wiedereröffnet werden können. Durch die weiterhin bestehende Feuchtigkeit in den Wänden, seien laufend Folgeschäden entstanden. Es sei aufgrund der Feuchtigkeit in den Wänden und den daraus resultierenden Folgeschäden ein Wertverlust des Gebäudes eingetreten.