Das Kellergeschoss sei aufgrund des massiven Löschwassereinsatzes beim Brandfall stark in Mitleidenschaft gezogen worden. Die Mauern hätten das Löschwasser regelrecht aufgesogen. Die D. habe einen Schaden von CHF 867'716.00 geschätzt. Der Einsatz von Trocknungsgeräten habe nicht zu einer genügenden Austrocknung der Mauern im Kellergeschoss geführt. Die Entfeuchtung der Mauern sei per 31. Dezember 2012 nicht abgeschlossen worden. Bedingt durch die feuchten Mauern würden bis heute noch Folgeschäden auftreten. Für diese Folgeschäden und die Wertminderung des Gebäudes müsse handelsrechtlich zwingend eine Rückstellung vorgenommen werden.