Das Total der schon entschädigten, jedoch noch nicht ausgeführten Arbeiten belaufe sich auf CHF 326'459.00. In dieser Höhe sei eine Rückstellung beizubehalten. Zudem zeige sich, dass verschiedene Sanierungsarbeiten (Wandsanierung, Bodensanierung und weitere Schäden) bereits wieder erneuert werden müssten. Die notwendige Rückstellung für die Behebung dieser Schäden belaufe sich auf CHF 117'978.00. Darin nicht eingerechnet sei der durch die E.-Versicherung mit CHF 18'500.00 berechnete, erneute Betriebsausfall, welcher durch die Sanierungsarbeiten entstehen werde.