2. Der Rekurrent betreibt einerseits im selbständigen Haupterwerb einen Malerbetrieb. Anderseits führt er in selbständiger Erwerbstätigkeit den C. in S.. 3. 3.1. Mit der Steuererklärung 2012 deklarierte der Rekurrent ein Einkommen aus selbständiger Tätigkeit von CHF 448'411.00. Im Jahr 2012 wies der Rekurrent für den Malerbetrieb einen Unternehmungsgewinn von CHF 33'998.68 und mit separater Jahresrechnung 2012 für den C. einen Gewinn von CHF 414'412.39 aus. Dabei wurden aus dem Brandfall im C. CHF 623'405.94 als ausserordentlicher Erfolg verbucht.