3. Die Auflösung der Rückstellung von CHF 24'833 sei auf CHF 6'333 zu reduzieren, da für die notwendige Ersatzrenovationsarbeiten rund drei Monate veranschlagt werden." 3. Mit Entscheid vom 11. April 2018 wies die Steuerkommission Q. die Einsprache ab. 4. Den Einspracheentscheid vom 11. April 2018 (Zustellung am 17. Mai 2018) liess A. mit Rekurs vom 15. Juni 2018 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiterziehen. Er stellt folgendes "Begehren