5.6.2. Während das Handelsrecht für die Aktiven Höchstwerte festlegt und die Betriebswirtschaftslehre nach den "richtigen" Werten sucht, zielt das Steuerrecht auf die Erfassung des tatsächlich erzielten Periodengewinns; zu diesem Zweck setzt es Mindestwerte (Bewertungsuntergrenzen) fest (Bundesgerichtsurteil vom 18. September 2013 [2C_309/2013 und 2C_310/ 2013], Erw. 2.4.2 mit Verweisen). Es ist demnach weiter zu prüfen, ob die verbuchte Wertberichtigung auf der Beteiligung an der C. AG im Jahr 2015 auch nach steuerlichen Kriterien Bestand haben kann. -9-