3.8. Nachfolgend ist zu prüfen, ob das KStA JP zu Recht die verbuchte Wertberichtigung der Steuerperiode 2015 als teilweise nicht mehr geschäftsmässig begründet zum steuerbaren Gewinn hinzugerechnet hat. 4. 4.1. 4.1.1. In der Einsprache hat die Rekurrentin geltend gemacht, die Aufrechnung der Wertberichtigung sei nicht begründet worden. -5-