1. Der vorliegende Rekurs betrifft die Kantons- und Gemeindesteuern 2015. Massgebend für die Beurteilung sind das Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 (StG) und die Verordnung zum Steuergesetz vom 11. September 2000 (StGV). 2. Die Rekurrentin mit Sitz in Q. bezweckt […] (Internet-Handelsregisteraus- zug vom 8. Januar 2021). 3. 3.1. Umstritten ist im vorliegenden Rekursverfahren die vom KStA JP vorgenommene teilweise Auflösung der Wertberichtigung der Beteiligung der Rekurrentin an der C. AG im Umfang von CHF 88'283.00 mangels geschäftsmässiger Begründetheit.