2. Gegen die Verfügung vom 5. Februar 2018 erhob die A. AG mit Schreiben vom 22. Februar 2018 Einsprache. Sie stellte den Antrag: "Die Aufrechnung eines Teils der Wertberichtigung C. AG über CHF 88'283.00 sei zu streichen und der steuerbare Reingewinn sowie das steuerbare Kapital entsprechend zu reduzieren." 3. Mit Entscheid vom 30. April 2018 wies das KStA JP die Einsprache ab. 4. Den Einspracheentscheid vom 30. April 2018 (Zustellung am 1. Mai 2018) hat die A. AG mit Rekurs vom 30. Mai 2018 (Postaufgabe am gleichen Tag) an das Spezialverwaltungsgericht weitergezogen mit dem Antrag: