1. Mit Verfügung vom 5. Februar 2018 wurde die A. AG vom Kantonalen Steueramt (KStA), Sektion juristische Personen (JP), für die Kantons- und Gemeindesteuern 2015 zu einem steuerbaren und satzbestimmenden Reingewinn von CHF 94'417.00 (Anteil Kanton Aargau 87.779 %) und zu einem steuerbaren Eigenkapital von CHF 2'118'497.00 (Anteil Kanton Aargau 51.206 %) veranlagt. Dabei wurden aus einer "Teilauflösung Wertberichtigung Beteiligung C. AG" CHF 88'283.00 zum deklarierten Reingewinn hinzugerechnet. Im gleichen Umfang wurde eine als Gewinn versteuerte stille Reserve gebildet.