werden konnten. Da es sich dabei um persönliche Kreditverhältnisse zwischen der Bank und dem Investor handelt, sind sowohl die entsprechende Schuld wie auch die anfallenden Schuldzinsen abzugsfähig. Der entsprechende Nachweis ist wie üblich durch die Steuerpflichtigen zu erbringen." Diese Betrachtungsweise ist korrekt und für den vorliegend zu beurteilenden Sachverhalt zu übernehmen. 4.3. 4.3.1. Aus den in den Akten vorhandenen Bestätigungen des AVD für die Jahre 2005 bis 2010, 2012, 2013 und Schlussabrechnung ergibt sich zum einen, dass die anteilige Versicherungssumme mit GBP 41'630.51 unverändert geblieben ist.