Diese Prämien stellen zusammen mit dem beim Erwerb der Police bezahlten Betrag (inkl. Spesen etc.) Teil der Investition dar. Bei der Beurteilung eines allfälligen steuerbaren Ertrages per Ablauf der Police ist daher die Investition samt der angefallenen Prämien mit dem Rückzahlungsbetrag zu vergleichen. Ein Ueberschuss würde steuerbaren Ertrag darstellen. 3. AVD bezahlt die anfallenden Prämien und finanziert diese via Bankkredit. Dieser Kredit wird via Hinterlegung der Policen abgesichert und muss selbstverständlich verzinst werden. Die anteiligen Prämien und Zinsen werden thesauriert und bei Ablauf des Portfolios vom Rückzahlungswert in Abzug gebracht.