KS Nr. 25). Es wurden sodann ausweislich der Akten keine Ausschüttungen während der Laufzeit geltend gemacht. 4.2.2. Das KStA hat die Beteiligungen an einem AVD-Portfolio in einer Aktennotiz vom 11. September 2009 als "kollektive Kapitalanlage (Anlagefonds)" bezeichnet (Aktennotiz des KStA, Sektion Verrechnungssteuer und Wertschriftenbewertung [Ziff. 1], vom 11. September 2009, Beilage zum Protokoll Nr. 3 der Konferenz der Sektion natürliche Personen vom 11. September 2009).