Das Einkommen aus kollektiven Kapitalanlagen wird den Anlegern anteilsmässig angerechnet. 4.2. 4.2.1. Unbestritten ist, dass es sich bei der Beteiligung der Rekurrenten am "AVD Portfolio 2014-15D" grundsätzlich um eine ausländische (kollektive) Kapitalanlage handelt. Ebenso ist von einer "vertraglichen" (nicht gesellschaftsrechtlichen) Lösung auszugehen. Aufgrund der über die ganze Laufzeit festen Quote von 25.7681 % ist zu schliessen, dass das Portfolio selbst als "geschlossen" zu qualifizieren ist (Kreisschreiben der EStV Nr. 25 "Besteuerung kollektiver Kapitalanlagen und ihrer Anleger" vom 5. März 2009; nachfolgend KS Nr. 25).