vertrag eingetreten sind und die Auszahlung kraft eigenem, direktem Versicherungsanspruch gegenüber der Versicherungsgesellschaft erhalten haben. Dementsprechend kann nicht von einem (steuerfreien) Vermögensanfall aus einer rückkaufsfähigen privaten Kapitalversicherung gesprochen werden. 4. 4.1. Steuerbar sind die Erträge aus beweglichem Vermögen (§ 29 Abs. 1 StG). Kollektive Anlagen unterliegen dabei dem Transparenzprinzip ("Treuhandlösung"; Kommentar zum schweizerischen Steuerrecht, Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, 3. Auflage, Basel 2017, Art. 20 DBG N 115a). Das Einkommen aus kollektiven Kapitalanlagen wird den Anlegern anteilsmässig angerechnet.