Vorliegend könne der zurückbezahlte "Kreditstand" nicht vom Erfolg in Abzug gebracht werden, da die geschuldeten Prämien fremdfinanziert worden seien und die aufgelaufenen Schuldzinsen bezahlt worden seien. Die Schuldzinsen seien seit 2004 – Ausnahme Schuldzins 2014 – periodisch in Abzug gebracht worden, weshalb die Kreditrückzahlung in diesem Umfang nicht noch einmal ertragsmindernd berücksichtigt werden könne. Während der Laufzeit seien Prämien von insgesamt GBP 23'676.18 geleistet worden. Diese seien als Investition in Abzug zu bringen. Die Ertragskomponente sei sodann zum Tageskurs in CHF umzurechnen.