Es stellt sich die Frage, ob der Rekurrent auf eine zwar handelsrechtswidrige, aber steuerlich anerkannte Buchung zu behaften ist. Die Möglichkeit der steuerneutralen Buchwertfortführung verfolgt den Zweck, eine Hofübergabe zum Ertragswert innerhalb der Familie nicht durch Steuerfolgen zu erschweren oder zu verunmöglichen (VGE vom 21. Oktober 2009 [WBE.2008.291]). Dieser Zweck wird ad absurdum geführt, wenn der Rekurrent vorliegend auf seine ursprüngliche Deklaration behaftet und eine steuerbare Aufwertung vorgenommen wird.