Weiter liess der Rekurrent in der Ruling-Anfrage der M. AG vom 4. November 2011 ausführen, dass er von seinem Vater die Einzelfirma I. übernommen habe. In Bezug auf den Verkauf der Marke "C." wurde in dieser Anfrage für den Verkauf von einem Liquidationsgewinn und von einer selbständigen Erwerbstätigkeit ausgegan-