Übertragung vom Vater auf den Rekurrenten in das Privatvermögen zu überführen gewesen wäre. 5.3.2. Gemäss Auszug aus dem Handelsregister des Kantons W. vom 6. November 2018 ist die Einzelunternehmung "I." erst am 7. Januar 1993 erloschen. Die zum Geschäftsvermögen einer Einzelunternehmung des Rekurrenten gehörende Marke konnte von diesem dementsprechend ohne Überführung in das Privatvermögen nur als Geschäftsvermögen übernommen werden.