5.2. 5.2.1. Zum Erwerb der Marke "C." führte der Rekurrent im Schreiben vom 6. April 2015 an das Gemeindesteueramt X. aus: "Nach einem langen Erbstreit konnte ich die D. AG ohne die dazugehörige Marke 'C.' von der Erbengemeinschaft übernehmen. Die D. AG war nicht die Inhaberin der Marke 'C.'. Richtig ist: Inhaber der Marke war ursprünglich mein Vater und noch zu dessen Lebzeiten ging die Marke auf mich über." 5.2.2. Aus dem Schreiben des Patentanwaltsbüros H. vom 27. März 1991 ergibt sich zur Übertragung der Marke "C.", dass diese auf die "Firma I. in W." übertragen worden sei.