haber der Marke im Register ausgewiesen. Am 8. Mai 2018 ging die Marke auf die Gesellschaft G. über. Anderseits ergibt sich das Eigentum des Rekurrenten im Zeitpunkt des Verkaufes der Marke "C." aus dem Schreiben des Konkursamtes Y. vom 25. September 2002. Der Rekurrent habe an der Marke "C." sein Eigentum geltend gemacht, was von der Konkursverwaltung vorbehältlich der Gläubigerrechte anerkannt worden sei. In der Folge erfolgte keine Admassierung. 5.2. 5.2.1.