2019 Steuern 251 I. Steuern A. Kantonale Steuern 40 § 27 Abs. 1 und 2 StG Verkauf einer Marke / Abgrenzung zwischen Privatvermögen und Geschäftsvermögen: Beim Verkauf der Markenrechte ist von einem Verkauf von Geschäftsvermögen auszugehen, da der Nachweis der Überführung ins Privatvermögen nicht erbracht wurde. Dementsprechend stellt der erzielte Kapitalgewinn Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit dar.