Der Abbruch der intakten Schwimmhalle im Jahr 2008 stelle isoliert betrachtet einen Substanzverlust dar. Mit dem Abbruch sei indessen der Wert des Grundstücks nicht gesunken, sondern gestiegen, weil dadurch die Erstellung von vier anstelle von lediglich zwei Mehrfamilienhäusern möglich sei. Der Substanzverminderung durch den Abbruch der Schwimmhalle stehe ein Substanzgewinn durch den höheren, letztlich auch realisierten Bodenwert gegenüber. Wenn die Substanzverminderung in Form des Abbruchs der Schwimmhalle dazu führe, dass der Liegenschaftseigentümer einen um die Substanzverminderung höheren Verkaufs- 2017 Steuern 337