4.2. Im Baselbieter Steuerbuch, Band 3 – Grundstückgewinn- und Handänderungssteuer, 75 Nr. 1 (Steuerobjekt Grundstückgewinn) wird zum "Kongruenzprinzip" das folgende, mit dem vorliegenden Sachverhalt vergleichbare "Beispiel" aufgeführt (1. Absatz 1): "P.H. kaufte 1998 ein Grundstück für CHF 300'000 und erstellt darauf ein Fertigelementhaus für CHF 250'000. Im 2010 konnte er zusätzlich die kleine, nicht bebaute Nachbarparzelle für CHF 150'000 erwerben. Er entschied sich, beide Grundstücke mit einem kleinen MFH (4-Ein- heiten) zu überbauen und das Fertighaus abzubrechen. Die Kosten für das MFH betrugen CHF 900'000, der Abbruch CHF 50'000.