Erwerbspreis (5'488 m2 à CHF 40.00) CHF 219'520.00 ./. Aufwendungen CHF 707'641.00 steuerbarer Grundstückgewinn CHF 1'472'839.00 3.3. Der Erbenvertreter beantragt, es seien zusätzlich die Anlagekosten der Schwimmhalle von CHF 1'591'000.00 zum Abzug zuzulassen, sodass ein steuerbarer Grundstückgewinn von CHF 0.00 resultiert. 4. 4.1. Gewinne aus der Veräusserung von im Kanton gelegenen Grundstücken oder Anteilen an solchen unterliegen der Grundstückgewinnsteuer (§ 95 Abs. 1 StG).