Er liess daher die noch nicht einmal zehnjährige, intakte Schwimmhalle im Jahr 2008 abbrechen. Aufgrund des Hinschieds von A im Jahr 2010 wurde die bereits bewilligte Überbauung nicht realisiert. Das Grundstück wurde vielmehr mit Kaufvertrag vom 13. August 2013 zum Preis von 2,4 Mio. Franken an die C AG verkauft. Diese wird in den nächsten Jahren eine Überbauung mit Wohnungen realisieren (vgl. Rekurs, S. 4 ff.). 3.2. Die Vorinstanz hat den steuerbaren Grundstückgewinn wie folgt ermittelt: anrechenbarer Veräusserungserlös CHF 2'400'000.00 ./. Erwerbspreis (5'488 m2 à CHF 40.00) CHF 219'520.00 ./.