Diese bezweckte den "Betrieb einer Sägerei und Handel mit Holzwaren aller Art". Per 1. Januar 2006 übernahm der Rekursgegner die Sägerei und führte sie in Form des Einzelunternehmens M. (im Folgenden: EU M.) weiter. In der KG M. verblieb einzig die Liegenschaft GB X. Parzelle Y. (im Folgenden: GB X. Nr. Y.), mit der Sägerei, einer Lagerhalle, einem Schopf, einem Autounterstand, einem Zweifamilienhaus und Nebengebäuden. Der Ertrag der KG M. bestand in der Folge aus Mietzinseinnahmen. 316 Spezialverwaltungsgericht 2017