1.5 (Schrittweise Pensionierung/Teilpensionierung)). Es ist also beispielsweise nicht möglich, sich im Herbst 2007 teilweise frühpensionieren zu lassen und im Frühling 2008 den Rest nachzuholen und damit die Steuerprogression bei den Kapitalzahlungen zu brechen (Robin Luisi, Vorzeitige Pensionierung – steuer- und vorsorgerechtliche Aspekte, in: Der Schweizer Treuhänder 10/2007, S. 751 ff.). 5.3. 5.3.1. Die Steuer-Rekurskommission II Zürich hat in einem Entscheid vom 3. März 2005 (= StE 2005 B 26.13 Nr. 18) das Folgende ausgeführt: "4. (…) a)