- Die Teilpensionierung und ihre Voraussetzungen müssen im Reglement verankert sein. Die Reduktion des Beschäftigungsgrades muss mindestens 1 Jahr dauern (Steuerverwaltung des Kantons Schwyz, Merkblatt BVG/Sich häufig stellende Fragen (FAQ), Stand Juni 2015, S. 17). Ist eine der Voraussetzungen nicht erfüllt, wird eine Rechtswidrigkeit angenommen. Von einer solchen ist auch auszugehen, wenn die einzelnen Schritte der Teilpensionierung zeitlich nahe beieinander liegen (StB 52 Nr. 2 Ziff. 1.5 (Schrittweise Pensionierung/Teilpensionierung)).