2017 Steuern 329 69 Kapitalzahlung aus beruflicher Vorsorge (§ 31 StG; § 45 Abs. 1 lit. a StG; § 45 Abs. 2 StG) Bei einer gestaffelten Teilpensionierung mit Kapitalzahlungen per 1. Dezember bzw. 31. Januar des Folgejahres ist von einer Steuerumgehung auszugehen. Aus dem Entscheid des Spezialverwaltungsgerichts, Abteilung Steuern, vom 24. August 2017 (3-RV.2017.56). Aus den Erwägungen