64 Quellensteuer; Direktbezug (§ 112 Abs. 1 StG, § 130 Abs. 1 StG) Nachzahlung durch die quellensteuerpflichtige Person, wenn die Einforderung der Quellensteuer bei der Schuldnerin der steuerbaren Leistung nicht mehr möglich ist. Fehlen einer internationalen Doppelbesteuerung. Aus dem Entscheid des Spezialverwaltungsgerichts, Abteilung Steuern, vom 24. August 2017 in Sachen J.B. (3-RV.2017.49). 318 Spezialverwaltungsgericht 2017 Aus den Erwägungen