Keine anderslautenden Anhaltspunkte ergeben sich aus den eingereichten Rechnungen für die ausgeführten Arbeiten. Das spricht für "gewöhnlichen" Liegenschaftsunterhalt, jedenfalls nicht für eine Wertvermehrung. 4.3.2. Im Merkblatt "Liegenschaftsunterhalt" des KStA, Stand 21. November 2014, wird für Liegenschaften im Privatvermögen folgendes festgehalten: - Ersatz von Jalousien, Raffstoren und Rollläden (BKP 228): Abzug von 100 % als Liegenschaftsunterhaltskosten; 2018 Steuern 413