Vorliegend liegt ein Grenzfall vor. Aufgrund der nicht nachgewiesenen Fremdfinanzierung ist beim Verkauf der Aktien der Gesellschaft C. im Jahr 2013 von einem steuerfreien Kapitalgewinn auszugehen. 9. Nicht entschieden ist damit, ob dann mit der weiteren Investition in Start-Ups eine geschäftliche Tätigkeit aufgenommen wurde, zumal in dieser Hinsicht eine mittelbare Fremdfinanzierung bestanden haben dürfte. Damit wird sich die Steuerkommission X. aber erst in den Folgejahren zu befassen haben.