Dementsprechend musste er über das für diese Position notwendige Fachwissen verfügt haben. Ebenso fungierte E. als Verwaltungsrat der Gesellschaft C. (Internetauszug vom 9. März 2016, bei den Vorakten) – und zwar nicht erst ab dem Einstieg der Bank D. bei der Gesellschaft C. im Juni 2012. Vielmehr war er bereits seit 2 Jahren im Verwaltungsrat der Gesellschaft C. (…). Mit anderen Worten war E. im Zeitpunkt, in dem er dem Rekurrenten Aktien zum Kauf anbot, bereits Verwaltungsrat der Gesellschaft C. Es ist deshalb auszuschliessen, dass sich der Rekurrent bei seinem Einstieg in das doch risikobehaftete Private-Equity- 2019 Steuern 287