liegt über dem Grenzwert. Auf eine detaillierte Überprüfung kann jedoch hier verzichtet werden, da kein Wertschriftenhandel vorliegt. 7. 7.1. Weiter zu prüfen ist somit, ob ein Beteiligungshandel im selbständigen Nebenerwerb vorliegt. 7.2. – 7.3. (…) 8. 8.1. Für einen Beteiligungshandel sprechen die vom Rekurrenten eingesetzten Spezialkenntnisse. Immerhin werden dem Rekurrenten juristische und betriebswirtschaftliche Fähigkeiten zuerkannt, welche zu seiner Einstellung durch die Bank D. geführt haben sollen (Bestätigung der Bank D. vom 20. Oktober 2016). Ebenso sind dem Rekurrenten Vorgänge im technisch/elektronischen Bereich nicht fremd. Er