6.3. Zweifelhaft bleibt, ob die Save-Haven-Regeln gemäss Kreisschreiben Nr. 36 vorliegend eingehalten wären, insbesondere was die Ziff. 3 derselben im Kreisschreiben Nr. 36 anbelangt. Einer schematischen Vorprüfung entsprechend sind mit den Save-Haven-Regeln Kriterien aufgestellt, welche gerade keinen Interpretationsspielraum offenlassen sollen. Die Regel, dass die realisierten Kapitalgewinne weniger als 50 % des Reineinkommens der Steuerperiode betragen sollen, ist "eindeutig". Demensprechend wäre nicht konkret zu prüfen, ob das von den Rekurrenten im Jahr 2013 erzielte Einkommen für die Lebenshaltung tatsächlich genügt hätte.