lichen Vorgaben enthält (Urteil 2C_264/2014 vom 17. August 2015). 3.3 Obschon das vorliegende Verfahren einzig die Kantons- und Gemeindesteuern betrifft, ist das genannte Kreisschreiben der ESTV mit Blick auf die vertikale Steuerharmonisierung mitzuberücksichtigen, zumal der Rechtslage hier eine gewisse Bedeutung zukommt: Art. 16 Abs. 1 und Art. 18 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 1990 über die direkte Bundessteuer (DBG; SR 642.11) regeln die Steuerbarkeit der Einkünfte übereinstimmend mit § 25 Abs. 1 und § 27 Abs. 1 StG/AG.