Bei Anerkennung des internationalen Wochenaufenthalts werden zusätzliche (nicht bereits im Quellensteuertarif eingerechnete Abzüge) Aufwendungen für die Hin- und Rückreise zum ausländischen Wohnsitz sowie für die Unterkunft in der Schweiz gewährt (Merkblatt KStA "Quellenbesteuerung von internationalen Wochenaufenthalter/innen ohne steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz, gültig ab 1. Januar 2012", Ziff. 5). 3.3. 3.3.1. Das KStA, Sektion Quellensteuer, geht davon aus, dass es sich beim Rekurrenten um einen internationalen Wochenaufenthalter handelt (Einspracheentscheid vom 26. September 2017).