Internationale Wochenaufenthalter können jeweils nach Ablauf eines Steuerjahrs beim KStA, Sektion Quellensteuer, ein Gesuch um steuerliche Berücksichtigung von Mehrkosten im direkten Zusammenhang mit dem internationalen Wochenaufenthalt einreichen. Bei Anerkennung des internationalen Wochenaufenthalts werden zusätzliche (nicht bereits im Quellensteuertarif eingerechnete Abzüge) Aufwendungen für die Hin- und Rückreise zum ausländischen Wohnsitz sowie für die Unterkunft in der Schweiz gewährt (Merkblatt KStA "Quellenbesteuerung von internationalen Wochenaufenthalter/innen ohne steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz, gültig ab 1. Januar 2012", Ziff. 5).