Wochenaufenthalter/innen ohne steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz, gültig ab 1. Januar 2012", Ziff. 2). Internationale Wochenaufenthalter können jeweils nach Ablauf eines Steuerjahrs beim KStA, Sektion Quellensteuer, ein Gesuch um steuerliche Berücksichtigung von Mehrkosten im direkten Zusammenhang mit dem internationalen Wochenaufenthalt einreichen.