Das Merkblatt des KStA "Quellenbesteuerung von internationalen Wochenaufenthalter/innen ohne steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz, gültig ab 1. Januar 2012" legt fest, dass eine Rückkehr an den ausländischen Wohnort mindestens alle zwei Wochen zu erfolgen hat, damit der Status eines internationalen Wochenaufenthalters aus steuerrechtlicher Sicht vorliegt (Ziff. 1). Zudem ist die Beibehaltung des Wohnsitzes im Ausland mittels Wohnsitzbescheinigung nachzuweisen (Merkblatt KStA "Quellenbesteuerung von internationalen 280 Spezialverwaltungsgericht 2019