Barauszahlung darüber hinaus von einer Mindestdauer der selbständigen Erwerbstätigkeit abhängig macht, besteht hierfür keine gesetzliche Grundlage. 2020 Kausalabgaben und Enteignungen 505 II. Kausalabgaben und Enteignungen A. Erschliessungsabgaben 62 Benützungsgebühren Strom, Wasser und Abwasser - Voraussetzungen der Verrechnung mit Forderungen der öffentlichen Hand - Vollständige Auferlegung der Verfahrenskosten bei Gutheissung in geringem Umfang (weniger als 10 %) - Parteikostenersatz bei Vertretung durch ein Mitglied des Gemeinderats der beteiligten Einwohnergemeinde