Kommentar zum Aargauer Steuergesetz, 4. Auflage, Muri-Bern 2015, § 27 StG N 9 ff., mit weiteren Hinweisen). (…) 8.2. Der Rekurrent war in der ersten Hälfte des Jahres 2012 bei der B angestellt. Dieses Arbeitsverhältnis wurde per 30. Juni 2012 aufgelöst (vgl. Lohnausweis 2012 der B vom 8. Februar 2013). Anschliessendes Ziel des Rekurrenten war der Aufbau einer selbständigen Erwerbstätigkeit, in welche seine langjährige Erfahrung im Bereich der Unternehmensführung und -entwicklung eingebracht werden sollte.