Aus dem Entscheid des Spezialverwaltungsgerichts, Abteilung Steuern, vom 24. Oktober 2019, in Sachen A. (3-RV.2018.53) Aus den Erwägungen 3. Zu prüfen ist, ob die im Jahr 2013 im Zusammenhang mit dem Bauprojekt X. geleistete Zahlung an die Gesellschaft B. vom 3. Juli 2013 im Betrag von CHF 175'000.00 (Konto 3000 Aufwand div. Objekte) als geschäftsmässig begründet gilt oder aber – wie es die Vorinstanz getan hat – als geldwerte Leistung zum steuerbaren Gewinn hinzuzurechnen ist. 4. 4.1. – 4.11. (…) 5. 5.1. – 5.3. (…) 5.4.