4.2. Da die Kiesabbauentschädigung von (total) CHF 171'978.10 gemäss der "Schlussabrechnung Parz. 94 Kiesgrube X." vom 23. Juli 2015 nicht unter einer Bedingung stand, wurde der gesamte Betrag im Jahr 2015 realisiert. Insbesondere wurde nicht vereinbart, dass eine (Teil-)Rückzahlung durch die Erbengemeinschaft B. an die "Ge- 2019 Steuern 259